Mietzone
Dokumentation Bauvorhaben 2024
Das Gebäude an der Breitistrasse1. Oberhittnau, Vers.-Nr. 912, Kat.-Nr. 4185, ist im Inventar der Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Gemeinden Hittnau unter der Inventar- Nummer 053 verzeichnet. Es handelt sich dabei um ein Vielzweckgebäude in Oberhittnau mit Wohnhaus- und Ökonomieteil. Das Objekt liegt gemäss geltender Bau- und Zonenordnung vom 11. November 2013 (Genehmigung am 18. Dezember 2014) in der Kernzone 1 von Oberhittnau.
Folgende Teile Der Liegenschaft sind geschützt:
Gebäudeäusseres:
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Der Wohnhausteil in seinem äusseren Erscheinungsbild sowie substanziell mit seinen historischen Aussenmauern, Tür- und Fensteröffnungen sowie profilierten Leibungen.
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Der Ökonomieteil sowie strukturell in seiner Dreiteiligkeit, mit den Toröffnungen und der Holzverbretterung. Neue Öffnungen sind unter Berücksichtigung der Struktur zulässig. Lauben, welche den Dachvorsprung bis zur Traufe nicht überschreiten, sind bei guter kernzonenkonformer Gestaltung zulässig.
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Das den Baukörper gesamthafte deckende Satteldach mitsamt Giebel aus dem Jahre 1899 in seiner Struktur. Neue Dachaufbauten sind nicht zulässig. Möglich sind: auf der Südseite beim Ökonomieteil maximal 2 Dachflächenlichtbänder und ein Doppeldachflächenfenster; auf der Nordseite beim Ökonomieteil 2 und beim Hauptwohnhaus maximal drei Dachflächenfenster.
Südfassade

Nordfassade

Ostfassade
Westfassade
Gebäudeinneres
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Die historische Trag- und Stützkonstruktion im Innern, soweit diese in ihrer Substanz noch brauchbar sind. Nicht mehr tragfähige oder sanierungsbedürftigte Hölzer dürfen fachgerecht ersetzt werden.
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Im Wohnteil die Lage der Geschossdecken sowie der axiale Verbindungsgang im Erdgeschoss in ihrer Struktur.
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Die vielfach veränderte, innere Raumaufteilung ist nicht schutzwürdig.
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Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Dachgeschoss
Schnitte


Das Schutzgutachten besagt, unter anderem, dass der Giebel von 1899 sowie die Trag- und Stützkonstruktion im Innern als konstruktiver Ansatz zu bewahren sind.








Das Gebäudeinnere ist gemäss 2 verschiedenen Schutzgutachten und einem Holzfachgutachten von geringer Bedeutung und kann im Rahmen aller Gutachten weiterentwickelt werden. Wobei die bestehende Art der Trag- und Stützkonstruktion im Ansatz, soweit nicht sanierungsbedürftig, beizubehalten ist. Die Tragfähigkeit und Substanz der alten Bauten ist gemäss Holzfachgutachten weitgehend von Holzwürmern- und Käfern befallen und teilweise durch Fäulnis geschädigt. Für eine zukünftige Wohnnutzung nach gültigen Normen ist die Tragkonstruktion zu schwach dimensioniert und muss entsprechend verstärkt werden.
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Fortsetzung folgt...